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Sonntag, 4. Dezember 2011

Jede Sperrklausel ist eine Wahlsystemfrage: bei Europawahl verfassungswidrig

Das
Bundesverfassungsgericht hat am 9.11.2011 die 5%-Klausel für das EU Parlament
für verfassungswidrig erklärt, weil alle Stimmen vor dem Gesetz gleich sein
müssen. Bei Europawahlen gilt ein degressives Verhältniswahlrecht, das sowieso
reformbedürftig ist.



Die 5%-Klausel ist eine
Besonderheit des Verhältniswahlrechts. Nur in den Niederlanden gilt das reine
Verhältniswahlrecht ohne jede Klausel. Eine Regierungbildung dauert immer
Monate bei dem entstandenen Vielparteiensystem. Ohne die Königin geht gar nichts.



Wenn man ein
Verhältniswahlrecht ernst nimmt, müsste man ein Land mit einem Wahlkreis
gleichsetzen und die vorhandenen Parlamentssitze verhaeltnismaessig auf die
abgegebenen gültigen Stimmen für eine Person oder eine Liste mit mehreren
Personen verteilen. Da sich auf der ganzen Welt mittlerweile Parteien zur
Willensbildung und Kandidatenauswahl gefestigt haben, wird es dementsprechend
auf die Parteien übertragen. Das Problem der Kandidatenaufstellung in den
Parteien wird in der ganzen Welt unter dem Teppich gekehrt. Eigentlich gibt es
dafür schon die amerikanische Erfindung der Vorwahlen. Jetzt stellen weniger
als 2% der Bevölkerung Kandidaten auf. Bei Vorwahlen wären es um die 10%.



Das eigentliche Problem
aber ist: Verhältniswahl oder Mehrheitswahl. Hier stoßen die Ideologen
aufeinander.



Es gibt in der Welt so
viele Wahlsysteme, wie es Länder gibt, sogar Variationen in einzelnen Teilen
von Ländern. Wie kann man in diesem Chaos eine Ordnung finden? Es gibt auf
jeden Fall zwei Merkmale:



1.Relative oder absolute
Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen (GB, USA, Canada, Indien, Frankreich,
Australien).



2.Verhältniswahl oder
Proportionalitaetswahl in Mehrpersonenwahlkreisen, bis zur Konsequenz; ein Land
ein Wahlkreis. Dies umfasst alle anderen Länder, mit vielen Variationen, Hürden
und Widersprüchen, einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten
Überhangmandate, wofür die schwarzgelbe Koalition jetzt ein neues Gesetz
vorgeschlagen hat.



Ich befürworte ein
Persoenlichkeitswahlrecht wie in Frankreich oder Australien, das sich auch für
ein zukünftiges Europa bei einem Zweikammersystem in einem Zweitparlament der 17 Eurozone-Mitglieder eignen wurde. In Frankreich und Australien hat jede
Stimme das gleiche Gewicht. Siehe http://www.2009-de.com

Die Wähler entscheiden, wem
sie die Mehrheit geben, wenn eine Partei nicht auf Anhieb eine Stimme mehr als
50% der Stimmen erhält, entweder im zweiten Wahlgang oder gleichzeitig mit
Primärstimme und mit Vorzugsstimme.

Dienstag, 8. September 2009

Lafontaine oder Superwahlreform im Superwahljahr?

Lafontaine scheint es nach den letzten Landtagswahlen geschafft zu haben, das deutsche Parteiensystem zu zersplittern. Richard David Precht fordert in der Talkshow "Menschen bei Maischberger" eine lahme schweizerische Konkordanzdemokratie ein. Ist dies eine Loesung der Probleme? Precht vergisst das Grosse der Entdeckung der griechischen Mehrheitsdemokratie. Urploetzlich in der Geschichte der Menschheit konnte die Mehrheit des Volkes bestimmen, ueber das Waehlen von schwarzen und weissen Steinen. Das loeste eine Explosion der Vernunft vor 2500 Jahren aus: in Wissenschaft und Philosophie. Ploetzlich entschied die gewaehlte Persoenlichkeit mit der autonomen Vernunft und nicht mehr die bestehende Macht oder eine Schamanenreligion. Ploetzlich gab es Macht auf Zeit und die inhaerente Chance zum Machtwechsel in einer Persoenlichkeitswahl. Die Angst vor dem Machtverlust fuehrte zu mehr Vernunft und Rationalitaet. Im Laufe der Geschichte wuchs dann langsam das Parteiensytem heran und damit das Denken in Gruppen und Abhaengigkeiten, das autonome Verbandsinteresse entstand.

Was uns auch heute noch den Atem wegnimmt, wie die Mehrheit der Amerikaner ploetzlich einen Schwarzafrikaner zum Praesidenten waehlte. Oder wie in Indonesien ein Praesident SBY das alte System der Macht hinwegfegte. Oder wie in Japan zum ersten Mal in 50 Jahren die Opposition den Machtwechsel hervorruft. Oder wie in Burma eine schwache zierliche Frau, Aung San Suu Kyi, schon im Hausarrest, eine 30jaehrige Militaerdiktatur in die Schranken wies und seitdem als Nobelpreistraegerin im Hausarrest weitere 20 Jahre die Welt im Bann haelt. Auch die vielen Jahre von Nelson Mandela auf Robben Island und viele andere Beispiele zeigen, dass die Machtwechsel durch die Mehrheit des Volkes die Welt in Atem halten.

Wann waehlt das Volk in der BRD mit Mehrheit, wer Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler wird? Wenn Angela Merkel gegen Frank Steinmeier zur Wahl stehen wuerde, erst dann ist die BRD in der Demokratie angekommen, und das heisst: weg von der Verhaeltniswahl, hin zur Mehrheitswahl! Und das wuerde ueber den Dreipersonenwahlkreis mit Vorwahlen zur Kandidatenaufstellung zwingend werden!



(Lesen Sie zum besseren Verstaendnis den vorherigen Eintrag oder gehen sie auf http://www.2009-de.com/ oder http://sites.google.com/site/dreipersonenwahlkreis/ oder http://sites.google.com/site/wahlreform/Home )